Brunnenbauermeister Teil 1 und 2 (anerkannt nach W 120-1 und W 120-2)
- Lernfeldbezogene Fachmathematik
Preis pro Teilnehmer: 0,00 € inkl. MwSt.
10.01.2018 - 11.01.2018 - Brunnenbauermeister Teil 1 und 2
Preis pro Teilnehmer: 4.450,00 € inkl. MwSt.
22.01.2018 - 25.05.2018 - Schriftliche Prüfungswoche
Preis pro Teilnehmer: 0,00 € inkl. MwSt.
28.05.2018 - 01.06.2018
Inhalte anzeigen
Teil 1: Prüfung der meisterhaften Verrichtung der wesentlichen Tätigkeiten
Teil 2: Prüfung der erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse
Teil 3: Prüfung der erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen
und rechtlichen Kenntnisse
Teil 4: die Prüfung der erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen
Kenntnisse
Das Bau-ABC Rostrup führt einmal jährlich die Prüfungsvorbereitungslehrgänge Teil 1 + 2 als Vollzeitlehrgang durch.
Die Vorbereitungslehrgänge 3 und 4 können bei jeder örtlichen Handwerkskammer wohnortnah vom Teilnehmer besucht werden.
Inhalte Teil 1 + 2:
- Technische Mathematik
- Technisches Zeichnen
- Baugrundaufschluss
- Bohrtechnik
- Brunnenausbau
- Anlagenbau
- Dokumentation
- Wasserversorgung
- Spezialtiefbau
- Betriebskunde
- Verdingungswesen
- Kalkulation und Abrechnung
- Unfallverhütung, Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit
- Umweltschutz
Schriftliche Prüfungswoche: 28.05. - 01.06.2018
Prüfungsgebühren der HWK Oldenburg:
Teil I: € 290,-- pro Person
Teil II: € 230,-- pro Person
Praktische Arbeitsprobe: auf den Teilnehmer direkt umgelegter
Prüfungsbetrag durch die HWK Oldenburg
Zusatzhinweise:
- vom 10.01. - 11.01.2018 findet die lernfeldbezogene Fachmathematik
als Vorkurs statt, dieser kann optional kostenfrei besucht werden
- in der Zeit vom 30.04. - 11.05.2018 sind zwei Freiwochen vorgesehen
- Prüfungswoche vom 28.05. - 01.06.2018
- EDV-Grundkenntnise im MS-Office-Paket werden vorausgesetzt
- die Lehrgangsteile 1 + 2 können unabhängig von den Teilen 3 + 4
absolviert werden
voraussetzungen
Zur Meisterprüfung wird zugelassen,
- wer eine Gesellenprüfung in dem zulassungspflichtigen Handwerk bestanden
hat, in dem er die Meisterprüfung ablegen will,oder
- wer eine Gesellenprüfung in einem damit verwandten zulassungspflichtigen
Handwerk bestanden hat,oder
- wer eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat, oder
- wer eine Prüfung auf Grund einer nach § 51a Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 (HWO) erlassenen Rechtsverordnung bestanden hat, oder
-wer eine andere Gesellenprüfung oder eine anerkannte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und das zulassungspflichtige Handwerk, in dem er eine Meisterprüfung ablegen will, mehrere Jahre lang beruflich ausgeübt hat. Für die Zeit der Berufstätigkeit dürfen nicht mehr als drei Jahre gefordert werden.
Der erfolgreiche Abschluss einer Fachschule wird auf die Berufstätigkeit angerechnet: bei einjährigen Fachschulen mit einem, bei mehrjährigen Fachschulen mit zwei Jahren.
Theaterwall 32
26122 Oldenburg
Tel.: 0441 - 232-0
Verfügbare Downloads
Ansprechpartner:in zum Seminar
Dipl.-Ing. Kerstin EngrafBAU-Akademie-Nord
04403 9795-15
engraf@bau-abc-rostrup.de
Information zur Anmeldung
Susanne NührmannBAU-Akademie-Nord
0421 - 20349-128
info@bauakademie-nord.de
Weitere Seminare
Aufstiegsfortbildung > Brunnenbauermeister- Brunnenbauermeister Teil 1 und 2 (anerkannt nach W 120-1 und W 120-2)
Auf Anfrage - Prüfungswoche
Auf Anfrage - Freiwoche zur Prüfungsvorbereitung
Auf Anfrage
Zurück zur Übersicht