Fördermöglichkeiten

Nutzen Sie die Förderung der beruflichen Fortbildung für Ihre zukünftige Karriere und profitieren Sie von den steuerlichen Vorteilen!

Individuelle Förderung:

a) Weiterbildungsstipendium / Begabtenförderung

Besonders gute Absolventen, die zu Beginn der Förderung (1. Januar) jünger als 25 Jahre sind und können sich auf ein Weiterbildungsstipendium bewerben. Sie können maximal drei Jahre lang gefördert werden (2.900 Euro pro Jahr). Ein Eigenteil von 10 Prozent pro Maßnahme ist von der Stipendiatin/dem Stipendiaten selbst zu tragen.
Die Qualifizierung wird nachgewiesen:

  • durch das Ergebnis der Abschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als "gut" (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser)
  • oder durch besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb
  • oder durch begründeten Vorschlag des Betriebes oder der Berufsschule. Hierbei handelt es sich um ein an unsere IHK gerichtetes Schreiben, welches mit den Bewerbungsunterlagen eingereicht werden muss.
Weitere Infos für ehemalige Prüflinge der IHK Oldenburg
Weitere Infos für ehemalige Prüflinge der IHK Hannover

b) Bildungsgutschein

Wenn Sie eine berufliche Weiterbildung oder Umschulung machen wollen, kann Sie Ihre Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter finanziell mit einem Bildungsgutschein unterstützen. Einen Bildungsgutschein können Sie erhalten, wenn die Weiterbildung notwendig ist:

  • damit Arbeitslosigkeit beendet werden kann
  • oder eine drohende Arbeitslosigkeit abgewendet werden kann.
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c) Berufliche Rehabilitation über Deutsche Rentenversicherung - DRV

Im Rahmen der beruflichen Rehabilitation können verschiedene Aus- oder Weiterbildungsmaßnahmen genutzt werden. Unser Bildungsangebot besteht fast ausschließlich aus branchenspezifischen beruflichen Qualifizierungen, die beruflich verwertet werden. Auf Anfrage erstellen wir Ihnen auch ein individuell zugeschnittenes Bildungsangebot oder kombinieren für Sie sinnvolle Lehrgänge in einem Gesamtpaket über einen längeren Zeitraum.

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d) Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD)

Im Rahmen des Soldatenversorgungsgesetzes (SVG) bereitet der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) auf ein Ausscheiden aus dem aktiven Dienst und auf den beruflichen Ein- oder Aufstieg vor. Dies setzt immer eine umfassende und individuelle Beratung des jeweiligen Standortteams voraus. Der BFD erstattet bei Qualifizierung durch externe private oder öffentliche Bildungsträger in den meisten Fällen die Kursgebühren sowie Lernmittel und bezahlt Unterhaltsgeld und Fahrtkosten.

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e) Aufstiegs-BAföG

Seit 01. August 2018 wurde das klassische „Meister-Bafög“ durch das Aufstiegs-BAföG ersetzt. Unter anderem werden die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bei einer Bemessungshöchstgrenze von bis zu 15.000 Euro mit 40 % bezuschusst. Durch den "Erfolgsbonus" nach bestandener Prüfung werden vom Darlehensteil der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren außerdem weitere 40 % erlassen. Wenn Sie nur den Maßnahmebeitrag beantragen, erfolgt dies über den Online-Antrag nur mit den Formblättern A, B und Z.

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f) Weiterbildungsprämie

Den Antrag auf die Weiterbildungsprämie stellen Sie bitte nach erfolgreich bestandener Meisterprüfung / geprüfter Polierprüfung über das Kundenportal der NBank. Absolventen von Industrie- oder Fachmeisterprüfungen zwischen dem 01.07.2020 und 31.10.2023 können sich mit einer Prämie in Höhe von 1.000 Euro belohnen.

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Unternehmensbezogene Förderung:

a) Arbeitsschutzprämie BG Bau für ZUMBau - anerkannte Maschinenführerqualifikation

Die BG BAU unterstützt gewerbliche Mitgliedsunternehmen durch Zuschüsse. Die Arbeitsschutzprämie beläuft sich auf 50% der Lehrgangskosten, max. 900 Euro je ZUMBau qualifizierten Beschäftigten.

Die Förderung bei Qualifizierungen erfolgt in Form eines Zuschusses nach Lehrgangsabschluss. Bitte denken Sie bei Einreichung Ihres Antrages daher an alle Unterlagen inklusive Rechnungskopie, Teilnahmebescheinigung und Zertifikat zur erfolgreich abgelegten Prüfung.

Eine Vergabe erfolgt nach Verfügbarkeit, ein Rechtsanspruch besteht nicht.

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ZUMBau-Lehrgänge im Bau-ABC Rostrup

b) Förderungen für Unternehmen über die Agentur für Arbeit bzw. Jobcenter

Die Bundesagentur für Arbeit bietet eine Qualifizierungsberatung und Förderung für Unternehmen an. Die Weiterbildung Ihrer Beschäftigten kann durch teilweise oder vollständige Erstattung der Lehrgangskosten sowie durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt gefördert werden.

Wenden Sie sich zu folgenden Angeboten direkt an die Bundesagentur für Arbeit. Bei allen hierzu aufgeführten Fördermöglichkeiten klären Sie bitte immer, ob für das Bildungsangebot eine Zertifizierung nach AZAV erforderlich und beim Bildungsanbieter bereits vorhanden ist.

  • Qualifizierungsgeld - Alternativ zu den Zuschüssen zum Arbeitsentgelt und der Übernahme der Kosten für eine berufliche Weiterbildung können Sie für Ihre für Beschäftigten für die Dauer einer beruflichen Weiterbildung ein Qualifizierungsgeld (Entgeltersatzleistung bis zu 67% des Nettolohns) von der Agentur für Arbeit erhalten.
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    Fachliche Weisungen Qualifizierungsgeld (QG)
  • Qualifizierungsoffensive WEITER.BILDUNG - Die gesetzlichen Regelungen ermöglichen mehr Unterstützung und Möglichkeiten für Ihr Unternehmen! Nutzen Sie bis zu 15 % höhere Zuschüsse zur Weiterbildung für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
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  • Zukunftsstarter - Initiative zum Nachholen eines Berufsabschlusses (bis Ende 2025 möglich).
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  • Zuschuss für die Weiterbildung von Menschen mit Behinderung.
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  • Übernahme von Weiterbildungskosten, wenn Sie Langzeitarbeitslose fördern lassen. Nähere Informationen
  • Weiterbildung während Kurzarbeit (Achtung: endet am 31.Juli 2024).
    Nähere Informationen

Sonstiges:

  • Förderprogramme auf Landesebene:
    Die einzelnen Bundesländer bieten unter Umständen weitere Förderungen für Unternehmen über die jeweilige Landesbank oder die örtliche Wirtschaftsförderung an. Länderspezifische Programme können Sie in unter der Förderdatenbank der Länder aufrufen.
    Nähere Informationen
  • Bildungsurlaub:
    Für Angestellte besteht die Möglichkeit Bildungsurlaub beim Arbeitgeber zu beantragen. Je nach dem in welchem Bundesland Sie arbeiten, gibt es jeweilige Bestimmungen. Grundsätzlich steht Arbeitnehmer*innen bis zu 5 Tage Weiterbildung jedes Jahr zu. Das ist in den Bildungsurlaubsgesetzen der Bundesländer (außer Sachsen & Bayern) geregelt. Voraussetzung: Das Seminar, in NRW und Baden-Württemberg der Veranstalter, muss in dem Bundesland anerkannt sein, in dem Sie arbeiten. Da wir unsere Lehrgänge nur bei Bedarf anerkennen lassen, sprechen sie uns bitte rechtzeitig an!

Steuertipps:

Ist der berufliche Zweck der Weiterbildung gegeben, dann könnten die Fortbildungskosten von der Steuer erstattet werden.

Folgende Fortbildungskosten können Sie als Arbeitnehmer als Werbungskosten absetzen und als Selbstständiger als Betriebskosten:

  • Lehrgangsgebühren
  • Lehrgangsgebühren
  • Prüfungsgebühren
  • Reisekosten
  • Übernachtungskosten
  • Verpflegungskosten
  • Kosten zur Informationsbeschaffung (z.B. Ausgaben für Internet und Telefon)
  • Arbeitsmittel (z.B. Fachliteratur, Laptop, Sicherheitsschuhe, Arbeitskleidung usw.)
  • Bildungskredite: Zinsen und Gebühren im Jahr der Zahlung

Bewahren Sie alle Belege sorgfältig auf: (Stundenplan, Teilnahmebescheinigung, Zertifikat, Bildungspass, Bescheinigung des Arbeitgebers, Fahrkarten, Park-Quittungen, Fahrtenbücher usw.).

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