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Fortbildungslehrgang nach Anlage 5 zum Erhalt der Sachkunde nach Nummer 2.7 TRGS 519, 4A, 4B und 4C im Hoch- und Tiefbau (07.01.2026 - 07.01.2026)
Weitere Informationen
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Personen, die bereits über einen Asbestsachkundenachweis verfügen und diesen nach 6 Jahren auffrischen müssen.
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Gemäß Gefahrstoffverordnung ist für Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien sachkundig, wer erfolgreich an einem behördlich anerkannten Sachkundelehrgang teilgenommen hat.
Die Teilnehmer erwerben die Sachkunde, die erforderlich ist
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für die Ermittlung und Beurteilung der Gefährdungen durch den Arbeitgeber oder eine sachkundige verantwortliche Person des Betriebs (Übergangsfrist zum Nachweis der Sachkunde bis zum 5. Dezember 2027)
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für die aufsichtführende Person des Betriebs, die während der Durchführung der Tätigkeiten ständig vor Ort anwesend ist.
Zudem dürfen Tätigkeiten mit Asbest nach der novellierten Gefahrstoffverordnung zukünftig nur noch von Beschäftigten ausgeführt werden, die fachkundig sind (Übergangsfrist zum Nachweis der Fachkunde bis zum 5. Dezember 2027).
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Lehrgangsunterlagen, Mittagessen, Pausengetränke
Eine Übernachtung ist nicht inbegriffen. Bitte nehmen Sie bei Bedarf eine
Übernachtungsreservierung eigenständig vor.
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Im März 2014 hat das Bundesministerium für Arbeiten und Soziales (BMAS) die Neufassung der TRGS 519 "Asbest Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten" veröffentlicht. Die TRGS 519 findet sowohl im Hoch- als auch im Tiefbau in verschiedenen Bereichen Anwendung.
Jeder Betrieb, der Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführt oder asbesthaltige Abfälle beseitigt, muss über einen sachkundigen Verantwortlichen sowie (bei schwach gebundenem Asbest) zusätzlich über einen sachkundigen Vertreter verfügen. Der Nachweis der Sachkunde wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einem behördlich anerkannten Lehrgang erworben.
Der bisherige Kurzlehrgang ohne Prüfung nach Anlage 5 für "Tätigkeiten mit geringer Exposition" ist gestrichen worden.
Ab sofort ist auch bei diesen Tätigkeiten ein zweitägiger Lehrgang mit Prüfung gemäß der Anlage 3 bzw. der Anlage 4 der neuen TRGS 519 vorgeschrieben. Die Lehrgänge müssen behördlich anerkannt sein, und der Sachkundenachweis gilt für den Zeitraum von 6 Jahren.
Der Sachkundenachweis kann während der Geltungsdauer durch einen eintägigen behördlich anerkannten Fortbildungslehrgang verlängert werden.
Gegenüber der alten TRGS 519 aus dem Jahr 2007 wurden die Risikokonzentrationen von Asbest gesenkt: Die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen beruhten bisher auf 15.000 Fasern pro Kubikmeter. Die Akzeptanzkonzentration wurde jetzt auf 10.000 F/m3 reduziert - der ebenfalls neugefassten TRGS 910 "Risikowerte und Exposition-Risiko-Beziehungen für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen" ent-sprechend. Außerdem sind "Arbeiten geringen Umfangs" in der neuen TRGS 519 konkreter als in der alten formuliert, denn hier konnten in der Vergangenheit Erleichterungen missbraucht werden: Die neue Regel stellt klar, dass es sich nicht um "Arbeiten geringen Umfangs" handelt, wenn im Rahmen der Planung für das Gesamtobjekt festzustellen oder absehbar ist, dass die Arbeiten wiederholt durchgeführt werden müssen. Dies gilt auch dann, wenn die wiederholten Arbeiten mit anderem Personal durchgeführt werden.
Inhalte:
1. Asbest - Verwendung und Eigenschaften
- Asbestprodukte und ihre Verwendung (neue" Fundstellen)
- Gesundheitsgefahren und Aktuelles aus dem Berufskrankheitengeschehen
2. Aktuelles aus Vorschriften- und Regelwerk, insbesondere
- Asbestverbot nach der REACH-Verordnung, Chemikaliensanktions-
verordnung, CLP-Verordnung, Chemikalien-Verbotsverordnung, Gefahrstoffverordnung und TRGS 519
- Neuerung im Abfallrecht (KrWG)
3. Hinweise zu Verwendungsbeschränkungen
- zulässige und unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsweisen, Neuerungen, Beispiele
4. Technische und Organisatorische Maßnahmen
- Arbeitsweisen gemäß TRGS 519, Baustelleneinrichtung
- Aufgaben der sachkundigen Person, Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsplan, Anzeige der Arbeiten mit Übungen, Gruppenarbeit, Betriebsanweisung und
Unterweisung, Arbeitsmedizinische Vorsorge
- BGI 664 Verfahren mit geringer Exposition gegenüber Asbest bei
Abbruch-, Sanierungs- und Instand-haltungsarbeiten incl. Vorstellung
neuer Arbeitsverfahren (erforderlichenfalls gewerkespezifisch)
5. Persönliche Schutzausrüstung
- Auswahl und Anwendung
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Gegebenenfalls ist der Nachweis einer medizinischen Vorsorgeuntersuchung zu erbringen.
Der alte Qualifizierungsnachweis muss zum Verlängerungslehrgang vorgelegt werden.
Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg
Theoretischer Unterricht
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Gegebenenfalls ist der Nachweis einer medizinischen Vorsorgeuntersuchung zu erbringen.
ACHTUNG: Der alte Qualifizierungsnachweis muss zum Verlängerungslehrgang vorgelegt werden.
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Gegebenenfalls ist der Nachweis einer medizinischen Vorsorgeuntersuchung zu erbringen.
ACHTUNG: Der alte Qualifizierungsnachweis muss zum Verlängerungslehrgang vorgelegt werden.
Information zur Anmeldung
Susanne NührmannBAU-Akademie-Nord
0421 - 20349-128
info@bauakademie-nord.de