Nachtragsleistungen sicher beim Kunden durchsetzen
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Termin anfragen- Wie erkennt man eine schlechte Ausschreibung?
- Was sind unwirksame Vertragsklauseln? Wie muss man auf
diese reagieren?
- Unterschied zwischen Leistungsverzeichnis und Plan – was gilt?
- Gibt es besonders nachtragsanfällige Vertragsformen?
2. Wie weit reicht das Anorderungsrecht des Bauherrn?
- Übersicht über den § 1 der VOB/B
- Was sind geänderte und zusätzliche Leistungen?
- Müssen solche Leistungen vom Auftragnehmer ausgeführt
werden?
- Wann darf der Auftragnehmer die Leistungserbringung
verweigern?
- Was tun, wenn die Leistung vom Bauherrn nur „dem Grunde“
nach angeordnet wurde?
- Was tun, wenn die Mengenangaben im LV fehlerhaft sind?
3. Welche Hinweis- und Kalkulationspflichten hat der AN?
- Übersicht über den § 2 der VOB/B
- Was bedeutet eine vertragsgemäße Nachtragskalkulation?
Was ist die Urkalkulation?
- Leistungsänderungen durch den Auftragnehmer
- Behinderungstatbestände durch den AG und deren Folgen
4. Anspruchsdurchsetzung
- Praktische Möglichkeiten der Anspruchsdurchsetzung für den
Auftragnehmer
- Leistungsverweigerungsrecht des Auftragnehmers
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Ansprechpartner:in zum Seminar
Dipl.-Ing. Ioana TomaBAU-Akademie-Nord
05130 9773-18
toma@abz-mellendorf.de
Information zur Anmeldung
Susanne NührmannBAU-Akademie-Nord
0421 - 20349-128
info@bauakademie-nord.de
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